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Meldestellen für Hinweisgeber

In Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen aus dem Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (HinweisgeberschutzG, „HGSchG“) unterhält MOLDINO Tool Engineering Europe GmbH (nachfolgend „MOLDINO“) die nachstehend näher beschriebenen Meldekanäle für Hinweisgeber. Die sogenannte „Whistleblowing Hotline“ ist als interne Meldestelle im Sinne von § 14 HGSchG ausgestaltet.

Adressat der Whistleblowing Hotline

Die Whistleblowing Hotline kann von allen Beschäftigten im Sinne von § 3 Abs. 8 HGSchG, aber auch von Kunden, Subunternehmern, Lieferanten und sonstigen Dritten genutzt werden.

Inhalte von Meldungen

Die Whistleblowing Hotline ermöglicht die Meldung von illegalem oder unethischem Handeln, wenn sich andere Kommunikationskanäle als wenig effektiv oder unangemessen erwiesen haben. In solchen Fällen, in denen intern wirksam gegen einen Verstoß vorgegangen werden kann und die hinweisgebenden Personen keine Repressalien zu befürchten haben, sollte die Meldung an die Whistleblowing Hotline als interne Meldestelle bevorzugt werden. Die Whistleblowing Hotline kann insbesondere für die Meldung und die Offenlegung von Informationen über Verstöße im Sinne von § 2 HGSchG genutzt werden. Hierzu zählen etwa Verstöße, die straf- oder – soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit, dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient – bußgeldbewehrt sind, oder sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften, bspw. zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, zum Schutz personenbezogenen Daten, zur Abschlussprüfung bei Unternehmen von öffentlichem Interesse oder zur Rechnungslegung von Unternehmen die kapitalmarktorientiert sind. Die Whistleblowing Hotline kann ebenfalls genutzt werden, um Fehlverhalten von MOLDINO-Mitarbeitenden in Bezug auf professionelle Standards oder gegen selbst gesetzte Werte in Form des Verhaltenskodex (Code of Conduct) anzuzeigen.

Wir bestärken jeden, ein Anliegen zur Sprache zu bringen, wenn es MOLDINO oder deren Beschäftigte oder die Unternehmensleitung betrifft.

Kommunikationskanäle für Meldungen

MOLDINO betreibt die Whistleblowing Hotline als interne Meldestelle.

Die Whistleblowing Hotline bietet folgende Möglichkeiten, eine Meldung zu machen:

  • Telefonisch unter Nutzung der Telefonnummer: +49 2103 2482994
  • Postalisch oder per E-Mail an folgende Kontaktdaten:

MOLDINO Tool Engineering Europe GmbH
Compliance Office
Itterpark 12
40724 Hilden
Compliance(@)moldino(.)eu

Schritte nach Eingang der Meldung

Jede Meldung wird im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen, insbesondere § 17 HGSchG bearbeitet.

Die interne Meldestelle nimmt jede Meldung entgegen, bestätigt den Eingang, wertet diese aus, erörtert den Sachverhalt mit dem Hinweisgeber und entscheidet in Abhängigkeit von den thematisierten Verstößen und/oder Auffälligkeiten über die angezeigten nächsten Aufklärungs- und Ermittlungsschritte. Die interne Meldestelle legt die Folgemaßnahmen im Sinne von § 18 HGSchG fest. Compliance Office hält den Kontakt zum Hinweisgeber und teilt die Information über den Abschluss der Ermittlungen und das gefundene Ergebnis diesem mit. Der Inhalt jeder Meldung und jede meldende Person im Anwendungsbereich des Hinweisgeberschutzgesetzes unterliegt dem Schutz dieses Gesetzes. Meldungen werden streng vertraulich behandelt. MOLDINO ermutigt, Verstöße gegen Gesetze und ethische Prinzipien zu melden. Hinweisgebende und insbesondere Mitarbeitende brauchen wegen einer Meldung, die sie im guten Glauben im Sinne der §§ 33 und 34 HGSchG abgeben bzw. deren Abgabe sie unterstützt haben, keine negativen Folgen zu befürchten.